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Beitrag zur Abschaffung der Ausländerquote im Dortmunder belegungsgebundenen Wohnungsbestand

Als Instrument der Belegungssteuerung im belegungsgebundenen Wohnungsbestand wurde Anfang 1997 vom Dortmunder Amt für Wohnungswesen eine Quote von maximal 20 % für Migranten-Haushalte eingeführt. Dies bedeutete de facto einen "Zuzugs-Stop" im Bereich des betreffenden Bestandes. Dieses Vorgehen, das bürokratische Instrumentarien zur Anwendung brachte, obgleich vielmehr eine Vermittlung zwischen den Bevölkerungsgruppen notwendig gewesen wäre, wurde vom Antidiskriminierungsprojekt scharf kritisiert.

Nach intensiven Diskussionen sowie mit Unterstützung anderer Vereine, Verbände und Initiativen aus der Dortmunder Nordstadt, wurden mehrere Gespräche mit der Politik und den Dezernaten geführt. Ergebnis war, dass die Quote in Dortmund seit Herbst 1999 nicht mehr zur Anwendung kommt. Die Initiative zu Abschaffung der Belegungsquote kann als ein Beleg für den Erfolg der vom Antidiskriminierungsprojekt unternommenen Anstrengungen zur Versachlichung und Entethnisierung der wohnungspolitischen Diskussion in Dortmund angesehen werden.